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BVerwG, 15.04.1983 - 5 B 17.82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1981 - 9 C 6/81
- BVerwG, 15.04.1983 - 5 B 17.82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66
Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 5 B 17.82
Einen Anspruch auf einen darüber hinausgehenden Vorteil dahin gehend, daß ihr Besitzstand, was seine Form anbelangt, durch die Flurbereinigung eine Verbesserung erfahren muß, haben die Kläger nach der insoweit zutreffenden Rechtsauffassung des Flurbereinigungsgerichts (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1961 - BVerwG 1 C 102.58 - [RdL 1961, 274] und vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - [RdL 1971, 97]) nicht. - BVerwG, 25.05.1961 - I C 102.58
Wirksamkeitsvoraussetzungen der Zuteilung eines Flurstücks - Rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 5 B 17.82
Einen Anspruch auf einen darüber hinausgehenden Vorteil dahin gehend, daß ihr Besitzstand, was seine Form anbelangt, durch die Flurbereinigung eine Verbesserung erfahren muß, haben die Kläger nach der insoweit zutreffenden Rechtsauffassung des Flurbereinigungsgerichts (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1961 - BVerwG 1 C 102.58 - [RdL 1961, 274] und vom 25. November 1970 - BVerwG 4 C 80.66 - [RdL 1971, 97]) nicht. - BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63
Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe
Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 5 B 17.82
Das wäre aber erforderlich gewesen, wenn sie eine Entscheidung nach § 86 Abs. 2 VwGO erstrebt hätten (BVerwGE 21, 184).